1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gerhard Lauterer, im folgenden Lg-Software genannt.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Lg-Software bedürfen der Schriftform.
2.1 Angebote von Lg-Software sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von Lg-Software zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von Lg-Software festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare Besondere Geschäftsbedingungen von Lg-Software.
2.3 Lg-Software behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Soft- und Hardware selbst verantwortlich. Sowohl die Installation und Inbetriebnahme durch Lg-Software als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Soft- und Hardware gehören nicht zum Standardleistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Soft- und Hardware oder Soft- und Hardwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Lg-Software unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2 Lg-Software ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 Lg-Software ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Berechtigung von Lg-Software zu Teillieferungs- und Teilleistungen kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.
5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
5.3 Lg-Software ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.1 Von Lg-Software angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Falls im Einzelfall dennoch ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ausdrücklich in Verbindung mit dem Wort "verbindlich" zugesagt werden, wird vereinbart, dass der Kunde im Falle des Verzuges Lg-Software eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen hat und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von Lg-Software nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Lg-Software, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist Lg-Software nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Lg-Software Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Lg-Software einen höheren Schaden nachweist.
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insoweit es sich daher um Fehler handelt, die bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht auffallen müssen, liegt kein Mangel vor. Lg-Software macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit Lg-Software Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von Lg-Software gemeinsam mit dem Mitarbeiter von Lg-Software - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
8.3 Sofern unter Bedachtnahme auf Punkt 8.1 Mängel vorliegen sollten, kann Lg-Software Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann Lg-Software dar-über hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen.
8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Lg-Software wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
8.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 sowie den Bestimmungen der §§ 377 ff HGB seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Soft- und Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
8.6 Im Allgemeinen gelten die Garantiebestimmungen des entsprechenden Hersteller.
9.1 Eine Haftung von Lg-Software für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Lg-Software grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
9.2 Lg-Software haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Lg-Software haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Lg-Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.
10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von Lg-Software schriftlich und ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3 Schuldet der Kunde Lg-Software mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
11.1 Lg-Software behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware und Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Lg-Software in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an Hardware und Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Lg-Software zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Lg-Software ab. Lg-Software nimmt die Abtretung an.
11.3 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Lg-Software Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Lg-Software berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Lg-Software ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
11.5 Bei einem Rücknahmerecht Lg-Software gemäß vorstehendem Absatz ist Lg-Software berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Lg-Software den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
12.1 Lg-Software behält an der gelieferten Ware die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet der entsprechende Hersteller im Rahmen seiner Standardpflegeverträge an.
12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. Lg-Software behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des deutschen bzw. § 40 e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit Lg-Software geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit Lg-Software geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Lg-Software ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Der Kunde ermächtigt Lg-Software, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Lg-Software ist Lustenau. Als Gerichtsstand wird Dornbirn vereinbart.